Baugenehmigung für Carports
Vor der Errichtung eines Carports ist in vielen Fällen die Einholung einer gültigen Baugenehmigung erforderlich. Zur Beantragung der Baugenehmigung sind neben einer umfassenden Bauanleitung für den Carport, das gilt im übrigen auch bei fertigen Bausätzen für Carports, exakt der Standort, die Grösse sowie die Bauart des Carports anzugeben. Für die Beantragung einer Baugenehmigung für den Carport ist gemäß der für das jeweilige Bundesland gültigen Landesbauordnung ein Antrag auf die Erteilung der Baugenehmigung zu stellen. Da die Landesbauordnung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, kann nicht pauschal gesagt werden, welche Formulare für die Beantragung der Baugenehmigung erforderlich sind. Die dazu benötigten Informationen erhält der Bauherr des Carports bei dem zuständigen Bauamt der Gemeinde.
Dort ist auch der Antrag auf die Erteilung einer Baugenehmigung zu stellen. Grundsätzlich ist jedoch damit zu rechnen, dass das zuständige Bauamt zumindest ein ausgefülltes Formular mit dem Antrag, eine ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens sowie einen maßstabsgerechten Lageplan fordert. Darüber hinaus müssen in der Regel technische Zeichnungen mit den Ansichten des Carports, dem Grundriss und dem Schnitt beigefügt werden. In einigen wenigen Bundesländern muss für die Errichtung eines neuen Carports sogar ein vollständiger Bauantrag, wie er für die Errichtung jedes anderen Gebäudes auch erforderlich ist, beim Bauamt der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Dafür sind dann wiederum auch exakte Berechnungen zur Statik erforderlich. Wieder in anderen Bundesländern reicht eine einfache Bauanzeige aus und in einigen Bundesländern ist es sogar möglich, einen Carport ohne jegliche Genehmigung zu errichten. Der Aufwand für die Beantragung einer Baugenehmigung für den Carport ist in den verschiedenen Bundesländern also sehr unterschiedlich. Aber auch in den Bundesländern, wo ein Carport ohne Genehmigung errichtet werden darf, sind trotzdem selbstverständlich die baurechtlichen Bestimmungen exakt einzuhalten. Es empfiehlt sich also in jedem Fall für den künftigen Bauherren, die jeweils gültigen baurechtlichen Bestimmungen zur Errichtung eines Carports genau zu kennen.

